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A1-Prüfung Deutsch

Das Aufenthaltsgesetz verlangt beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Nachweis von "einfachen Sprachkenntnissen". Dieses Sprachniveau kann mit der Prüfung "Start Deutsch A1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden.


Bitte nehmen Sie für Goethe-Prüfungen die folgenden Hinweise zur Kenntnis:

1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf

2. FAQ für Goethe-Prüfungen: https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html

A1-Prüfung Deutsch

Das Aufenthaltsgesetz verlangt beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Nachweis von "einfachen Sprachkenntnissen". Dieses Sprachniveau kann mit der Prüfung "Start Deutsch A1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden.


Bitte nehmen Sie für Goethe-Prüfungen die folgenden Hinweise zur Kenntnis:

1. Durchführungsbestimmungen für Teilnehmende mit spezifischem Bedarf: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf

2. FAQ für Goethe-Prüfungen: https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html